Ausstellung: Berlinger Str. 43, 54516 Wittlich
Montage in Wittlich, Trier, Mosel, Eifel & Umgebung
Startseite / Ratgeber / Wintergarten oder Terrassenüberdachung
Ratgeber
Von Ismail Tökü, Toku Bauelemente Wittlich · Aktualisiert im Oktober 2026
Kurz gesagt: Eine Terrassenüberdachung ist ein offenes Dach über der Terrasse. Schließen Sie die Seiten mit Glas, entsteht ein kalter Wintergarten – unbeheizt, aber geschützt vor Wind und Regen. Ein Wohn-Wintergarten ist dagegen beheizt, gedämmt und ein echter Wohnraum. Viele starten mit der Überdachung und rüsten Glasschiebewände später nach.
Das Wichtigste in Kürze
Der kalte Wintergarten baut auf einer Terrassenüberdachung auf. Der Unterschied liegt in den Seiten:
Kriterium
Terrassenüberdachung
Kalter Wintergarten
Seiten
offen
mit Glas geschlossen
Windschutz
gering
hoch
Nutzung
vor allem bei mildem Wetter
vom Frühjahr bis in den Herbst
Genehmigung (RLP)
bis 50 m³ in der Regel genehmigungsfrei
bis 50 m³ in der Regel genehmigungsfrei
Kosten
günstiger
höher durch die Glaswände
Ein kalter Wintergarten entsteht, wenn Sie Seiten und Front einer Terrassenüberdachung mit Glas schließen. Dafür gibt es Glasschiebewände aus 10 mm Einscheiben-Sicherheitsglas, die sich ganz zur Seite schieben lassen, eine Festverglasung oder eine gerahmte Schiebetür. Der Raum wird nicht beheizt – an sonnigen Tagen wärmt ihn die Sonne. So sitzen Sie schon im Frühjahr und bis spät in den Herbst geschützt draußen.
Ein beheizter Wohn-Wintergarten ist ein zusätzlicher Wohnraum mit gedämmtem Dach, Wärmeschutzverglasung und Heizung. Er muss die Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen und braucht in der Regel eine Baugenehmigung. Entsprechend höher sind Planungsaufwand und Kosten.
Erst Überdachung, später Wintergarten?
Wir planen Ihre Überdachung so, dass Glaswände jederzeit nachgerüstet werden können.
Nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz sind ebenerdige, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis 50 m³ umbauten Raum an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 genehmigungsfrei – außer im Außenbereich. Bebauungsplan und Abstandsflächen gelten trotzdem. Mehr im Ratgeber Baugenehmigung.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir antworten persönlich.
Direkt anrufen
06571 9991669
Was ist der Unterschied zwischen kaltem und warmem Wintergarten?
Ein kalter Wintergarten ist unbeheizt und besteht aus einer Überdachung mit Glaswänden. Ein warmer Wohn-Wintergarten ist beheizt, gedämmt und ein zusätzlicher Wohnraum.
Brauche ich für einen kalten Wintergarten eine Baugenehmigung?
In Rheinland-Pfalz in der Regel nicht, wenn er ebenerdig und unbeheizt ist, höchstens 50 m³ umbauten Raum hat, an einem Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 steht und nicht im Außenbereich liegt.
Kann ich meine Terrassenüberdachung später zum Wintergarten erweitern?
In vielen Fällen ja. Glasschiebewände lassen sich an bestehenden Überdachungen nachrüsten. Beim Aufmaß prüfen wir, ob Ihre Konstruktion geeignet ist.
Kann man einen kalten Wintergarten im Winter nutzen?
An sonnigen Tagen ja. Da er nicht beheizt ist, ist er im Winter aber kein dauerhafter Wohnraum.
Was kostet ein kalter Wintergarten?
Der Preis hängt von Dachgröße, Anzahl der Glasflächen und Ausstattung ab. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Angebot.
Angebot in 24 Stunden
Schicken Sie uns die Maße Ihrer Terrasse und ein paar Fotos. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein schriftliches, unverbindliches Angebot.
Schriftlich & unverbindlich
Montage durch unser Team
Ausstellung in Wittlich