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Ratgeber
Von Ismail Tökü, Toku Bauelemente Wittlich · Aktualisiert im Oktober 2026
Kurz gesagt: In Rheinland-Pfalz braucht eine Terrassenüberdachung in der Regel keine Baugenehmigung, wenn sie ebenerdig und unbeheizt ist, an einem Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 steht, höchstens 50 m³ umbauten Raum hat und nicht im Außenbereich liegt (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO). Bebauungsplan, Abstandsflächen und Denkmalschutz gelten trotzdem.
Das Wichtigste in Kürze
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) nennt in § 62 Abs. 2 Nr. 2 »zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ umbauten Raums« bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 als genehmigungsfrei – mit Ausnahme von Wohngebäuden im Außenbereich. Alle Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
Der umbaute Raum ist das Volumen unter der Überdachung: Grundfläche mal durchschnittliche Höhe. Bei einem geneigten Dach nehmen Sie die mittlere Höhe zwischen Hauswand und Rinne. Drei vereinfachte Beispiele:
Beispiel
Rechnung
4,0 × 3,0 m, Höhe Ø 2,5 m
12 m² × 2,5 m = 30 m³ – unter 50 m³
5,0 × 3,5 m, Höhe Ø 2,7 m
17,5 m² × 2,7 m ≈ 47 m³ – knapp unter 50 m³
6,0 × 4,0 m, Höhe Ø 2,6 m
24 m² × 2,6 m ≈ 62 m³ – über 50 m³
Die Rechnung ist vereinfacht; die Bauaufsicht kann im Einzelfall anders messen. Liegt Ihre Überdachung knapp an der Grenze, fragen Sie vorab nach.
Unsicher, ob Ihre Überdachung genehmigungsfrei ist?
Schicken Sie uns Maße und Fotos – wir schätzen den umbauten Raum ein und helfen mit den Unterlagen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde: in kreisfreien Städten wie Trier und in einigen größeren Städten die Stadtverwaltung, sonst die Kreisverwaltung – in unserer Region etwa Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Vulkaneifel oder der Eifelkreis Bitburg-Prüm. Im Zweifel lohnt ein kurzer Anruf oder eine Bauvoranfrage. Wir stellen Ihnen Zeichnungen und technische Unterlagen zur Verfügung.
Hinweis: Dieser Artikel gibt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2026) vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir antworten persönlich.
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Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
In der Regel nicht, wenn die Überdachung ebenerdig und unbeheizt ist, an einem Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 steht, höchstens 50 m³ umbauten Raum hat und nicht im Außenbereich liegt (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO).
Wie berechne ich die 50 m³?
Grundfläche mal mittlere Höhe. Beispiel: 5,0 × 3,5 m bei durchschnittlich 2,7 m Höhe ergibt rund 47 m³.
Gilt die Regel auch für freistehende Überdachungen?
Die Vorschrift spricht von Anbauten. Eine freistehende Überdachung kann anders eingestuft werden – klären Sie das am besten vorab mit der Bauaufsicht.
Darf ich bis an die Grundstücksgrenze bauen?
Auch genehmigungsfreie Überdachungen müssen die Abstandsflächen einhalten. An der Grenze, etwa bei Reihenhäusern, gelten besondere Regeln – fragen Sie im Zweifel die Bauaufsicht und sprechen Sie mit Ihren Nachbarn.
Hilft Toku Bauelemente beim Bauantrag?
Ja. Wir stellen Ihnen Zeichnungen und technische Unterlagen zur Verfügung, die Sie für die Bauaufsicht brauchen.
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